Maler- und Handwerkerleistungen steuerlich absetzen!
Seit dem 01.01.2009 können sich all die, die Maler- bzw- Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen, bis zu 1.200,- € vom Finanzamt erstatten lassen.
Laut Flyer des ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) heißt es:
Höhe des Steuerbonus
Abzugsfähig sind 20 Prozent von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt!
• Unabhängig wie viele Wohnungen der Auftraggeber zu seinem Haushalt zählt, kann der Steuerbonus nur einmal bis zum Höchstbetrag in Anspruch genommen werden. Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden und zum Beispiel aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen, wird der Steuerbonus daher nur einmal bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 1.200 Euro gewährt.
• Für Handwerkerleistungen, die keine Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind, jedoch auch im eigenen Haushalt erbracht werden (zum Beispiel Reinigen der Wohnung durch einen Fensterputzer), kann der allgemeine Steuerbonus zur Förderung privater Haushalte in Anspruch genommen werden (§ 35a Abs. 2 EStG). Dieser Steuerbonus wird in Höhe von bis zu 4.000 Euro (20 Prozent von max. 20.000 Euro) gewährt.